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Gebühren

Die Gebühren sind in der Pfandleihverordnung( §10) festgelegt.

Gebühren die für Ihre beliehene/n Waffe/n entstehen, werden für den vollen Monat berechnet. Ein angebrochener Monat zählt immer als voller Monat. Kreditsumme, Zinsen und Gebühren werden erst bei der Abholung der Waffe/n fällig. 

  • 1 % Kreditzinsen. Diese sind gesetzlich vorgegeben und bedeuten "pro Monat".
  • Die Gebührenvergütung ist bis zu einem Kredit von 300 EUR vom Gesetzgeber vorgegeben. Bei einem Kreditbetrag über 300 EUR liegt die Vergütung bei 2,5%!

Beispiel:

Wert der Waffe:

 

1000€

Beliehener Betrag:

 

500€

Zinsen (90 Tage):

 

15€

Gebühren (90 Tage):

 

37,50€

Rückzahlung nach 90 Tagen:

 

552,50€

 

 

 

 

d.h. nach 90 Tagen bezahlen Sie 500.-€ (Kreditbetrag) + 52,50€ (Zinsen + Gebühren)  zurück.

 

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Mitglied im Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.v.