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Die Gebühren sind in der Pfandleihverordnung( §10) festgelegt.
Gebühren die für Ihre beliehene/n Waffe/n entstehen, werden für den vollen Monat berechnet. Ein angebrochener Monat zählt immer als voller Monat. Kreditsumme, Zinsen und Gebühren werden erst bei der Abholung der Waffe/n fällig.
- 1 % Kreditzinsen. Diese sind gesetzlich vorgegeben und bedeuten "pro Monat".
- Die Gebührenvergütung ist bis zu einem Kredit von 300 EUR vom Gesetzgeber vorgegeben. Bei einem Kreditbetrag über 300 EUR liegt die Vergütung bei 2,5%!
Beispiel:
Wert der Waffe:
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1000€
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Beliehener Betrag:
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500€
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Zinsen (90 Tage):
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15€
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Gebühren (90 Tage):
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37,50€
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Rückzahlung nach 90 Tagen:
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552,50€
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d.h. nach 90 Tagen bezahlen Sie 500.-€ (Kreditbetrag) + 52,50€ (Zinsen + Gebühren) zurück.
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